Unsere Leistungen.

1. Häusliche Pflege SGB XI
2. Behandlungspflege SGB V
3. Wahlleistungen
4. Hauswirtschaftliche Versorgung
5. Beratungseinsätze § 37.3 SGB XI
6. Vermittlung von Hausnotruf
7. Vermittlung von externen Dienstleistungen
8. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen


1. Häusliche Pflege SGB XI


Als Ihr Pflegedienst erbringen wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege. Ziel dieser Maß-nahmen ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit zu beheben, zu mindern oder die bestehen-den Fähigkeiten zu fördern. Zu diesen Leistungen gehören regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten aus folgenden Bereichen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen, die Sie in den Bereichen der Selbstver-sorgung und Mobilität unterstützen, z.B. Körperpflege, Toilettengang, Hilfe beim An- und Aus-kleiden sowie Hilfe beim Essen und Trinken.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen sind Maßnahmen, welche unterstützend im Aufbau und in der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und dem Fortführen sozialer Kontakte dienen. Wir bieten unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten an, gehen spazieren und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Gern begleiten wir Sie auch zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Sie sehen, das Angebot der pflegerischen Betreuung ist sehr vielfältig und wird immer individuell auf Sie abgestimmt.

Hilfe bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Hilfe bei haushaltsnahen Dienstleistungen umfasst Leistungen wie z.B. Einkäufe erledigen, Rei-nigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen, das Waschen der Wäsche oder Müllhinaustra-gen. Auch in diesem Bereich sind wir mit unserem Leistungsangebot sehr flexibelund auch hier besteht wieder die Möglichkeit für Sie, die Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse anzupas-sen.

2. Behandlungspflege nach SGB V


Als Behandlungspflege gelten medizinische Leistungen, welche ausdrücklich vom Arzt und / oder vom Krankenhaus angeordnet werden. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem das Aufstellen von Me-dikamenten, Gabe von Medikamenten, An- und / oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wech-seln von Wundverbänden und und und. Für das Erbringen dieser Leistungen ist es dringend erforderlich, eine sogenannte "Verordnung häusli-cher Krankenpflege" von Ihrem Hausarzt oder vom Krankenhaus bei Entlassung vorzulegen. Wir, der Pflegedienst Willmer, dürfen ohne diese Verordnung keine Leistungen erbringen. Die Leistungen müs-sen durch die Krankenkassen genehmigt werden.

Krankenkassenleistungen
Behandlungspflegen werden nach § 37 Abs. 1 und 2 SGB V nur auf ärztliche Anweisung durchgeführt und sind auf Antrag bei den entsprechenden Kostenträgern erstattungsfähig. darunter fallen z.B. folgende Leistungen:

• Anleitung in der Grundpflege
• Absaugen
• Blutdruckmessung
• Blutzuckerkontrolle / -messung
• Dekubitusbehandlung
• Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmentleerung
• Injektionen s.c. / Injektionen i.m.
• Inhalationen
• Infusionen
• Versorgung eines subprapubischen Katheters
• Katheterisierung der Harnblase bei Mann und Frau
• Medikamentengabe
• Medizinische Einreibung
• Medizinische Bäder
• PEG-Sonde (Versorgung bei Magensonde)
• Parenterale Ernährung
• Richten von Injektionen
• Stomabehandlungen
• Ulcus Cruris
• Versorgung bei zentralen Venenkathetern (z.B. Port)
• Verbände (stützende und stabilisierende)
• Versorgung nach ambulanter Operation
• Wundverbände
• Stellen des Wochendosimed

3. Wahlleistungen


Sie haben beim Pflegedienst Willmer die Möglichkeit, viele weitere individuelle Wahlleistungen für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Ihre Pflege- und Krankenkasse übernimmt bereits jetzt schon einen großen Teil Ihrer Kosten, aber leider nicht alles. Sie haben die Möglichkeit, diese individuellen Wahl-leistungen bei uns zu buchen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot oder wir erbringen die Leistungen direkt und spontan auf Rechnung.

4. Hauswirtschaftliche Versorgung


Diese Leistungen werden auf die unmittelbaren individuellen Wünsche des Patienten abgestimmt. z.B. Flur- und Treppenreinigung, Gardinen waschen, Einkaufen sowie weitere haushaltsnahe Dienstleis-tungen. Diese Angebote sichern die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung sowie den Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen 4 Wänden zu verbringen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass Versicherungsbedingt keine Tätigkeiten von uns ausgeführt werden, die mit Leiter oder Erhöhungen wie z.B. Fensterputzen zu erbringen sind. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

5. Beratungseinsätze nach § 37 ABS.3 SGB XI


Bei einem bestehenden Pflegegrad und bei Pflegebedürftigen die ein Pflegegeld beziehen, und somit keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Beratung bzw. Überprüfung durch den Pflegedienst vor. Bei dieser Beratung bzw. Überprüfung durch den Pflegedienst, welche abhängig vom Pflegegrad halbjährlich oder alle 3 Monate durchgeführt wird, prüft der Pflegedienst, ob die Pflege durch die Angehörigen gesichert ist und berät die Angehörigen bzw. die Pflegebedürftigen zu offenen Fragen und gibt Informationen.

6. Vermittlung Hausnotruf


Unser Pflegedienst bietet eine 24-Stunden Rufbereitschaft an, welche Ihnen Sicherheit bietet, wenn Sie alleine wohnen. Wir arbeiten mit professionellen Anbietern von Hausnotrufgeräten zusammen. Diese beraten Sie dahingehend und installieren das Gerät auch in Ihrer Häuslichkeit. Auf Knopfdruck erhalten Sie schnelle Hilfe im Notfall, pflegerische Betreuung und / oder weitere Serviceleistungen.

7. Vermittlung von externen Dienstleistungen


Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach Serviceleistungen anderer Anbieter, wie z.B. bei der Be-stellung von Essen auf Rädern, Bestellungen von Pflegehilfsmitteln und weitererDienste.

8. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
Wer kann den Entlastungsbetrag abrechnen?
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbe-trag in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages in voller Höhe weiter ausge-zahlt.

Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein unverbindliches Angebot.